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Kassensystem entwickeln lassen: Was rechtlich gilt

Darf man eine Kasse überhaupt selbst entwickeln lassen? Ja. Wir erklären, welche Vorgaben eine Kasse in Deutschland erfüllen muss und wie wir sie umsetzen.

Aktualisiert am von Fördelotsen aus Kiel

Die Kassensicherungsverordnung

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Grundlage sind § 146a der Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die TSE signiert jeden Vorgang, sodass nachträgliche Änderungen auffallen.

Zertifiziert wird in Deutschland die TSE, nicht die Kasse. Eine individuell entwickelte Kasse ist also zulässig, wenn sie eine BSI-zertifizierte TSE korrekt einbindet und die übrigen Pflichten erfüllt.

Die Pflichten im Überblick

PflichtWas sie bedeutet
TSEJeder Vorgang wird von einer zertifizierten TSE abgesichert. Wir nutzen dafür eine Cloud-TSE.
BelegausgabeZu jedem Verkauf wird ein Beleg ausgegeben, auf Papier oder digital, zum Beispiel per QR-Code.
DSFinV-KDie Kasse exportiert ihre Daten im einheitlichen Format für Betriebsprüfungen.
MeldepflichtKassen und TSE werden über ELSTER beim Finanzamt gemeldet. Diese Pflicht gilt seit 2025.
GoBDAufzeichnungen sind vollständig, unveränderbar und zehn Jahre aufzubewahren, der Ablauf ist in einer Verfahrensdokumentation beschrieben.

Cloud-TSE oder Hardware-TSE?

Eine Hardware-TSE steckt als USB-Stick oder Karte im Kassengerät. Eine Cloud-TSE wird über das Internet angesprochen und ist bei mehreren Kassen und Tablets meist einfacher zu verwalten. Für individuelle Kassen auf Tablets empfehlen wir in der Regel die Cloud-Variante. Für den Fall eines Internetausfalls legen wir in der Verfahrensdokumentation fest, wie die Kasse weiterarbeitet.

Was wir Ihnen liefern

  • Kassensoftware mit eingebundener, BSI-zertifizierter Cloud-TSE
  • Digitale und gedruckte Belege mit allen Pflichtangaben
  • DSFinV-K-Export auf Knopfdruck
  • Die Angaben, die Sie für die Meldung beim Finanzamt brauchen
  • Eine Verfahrensdokumentation als Vorlage, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung

Dieser Beitrag gibt einen Überblick, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Steuerberatung. Stimmen Sie die Einführung einer neuen Kasse immer mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

Häufige Fragen

Muss meine eigene Kasse zertifiziert werden?

Nein. In Deutschland wird die TSE zertifiziert. Die Kasse muss die TSE korrekt einbinden und die Pflichten aus Abgabenordnung, KassenSichV und GoBD erfüllen.

Darf ich Belege nur digital ausgeben?

Ja. Die Belegausgabepflicht erlaubt auch elektronische Belege, etwa per QR-Code oder E-Mail, wenn der Kunde zustimmt. Auf Wunsch druckt die Kasse weiterhin Papierbelege.

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